Betreuung und Alltag in der Wohngemeinschaft
Der Gesetzgeber hat mit seinem Prinzip `ambulant vor stationär` in seinen Gesetzen ein deutliches Signal gesetzt. Das Normalisierungsprinzip soll alten, kranken und behinderten Menschen ein Dasein ermöglichen, das dem der durchschnittlichen Bevölkerung weitgehend ähnlich ist.
Der Vorteil der Wohnform in ambulant betreuten Wohngemeinschaften besteht auch darin, dass durch die Zusammenfassung verschiedener Kosten, oder ggf.weiterer inanspruch genommener Leistungen, eine Gesamtleistung für die Wohngemeinschaft erbracht werden kann, die von Einzelnen und seinen Angehörigen nicht immer finanzierbar wäre.
Auch werden ambulant betreute Wohngemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Wohngruppenzuschuss, den die Pflegekassen auszahlen, bezuschusst. Mit diesen Geldern kann sich die Wohngemeinschaft weitere Hilfestellungen einkaufen. Oftmals zum Beispiel in Form vonHauswirtschaftlichen Leistungen.
Ein frei gewählter Pflegedienst betreut die Gemeinschaft der Mieter. Die Verantwortung für die Pflege und Begleitung der WG bleibt in Ihrer Hand, bzw. der Ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer. Der Pflegedienst bleibt Gast im Haus. Er darf ohne die Zustimmung der Mieter fremden Menschen keinen Zugang zur Wohngemeinschaft gewähren. Das bedeutet, dass alle Menschen, die die Wohngemeinschaft besichtigen oder aus anderen Gründen besuchen wollen, dazu immer die Erlaubnis der Mieter bzw. der Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer bauchen. das Hausrecht liegt allein bei Ihnen.
Engagement der Angehörigen bzw. Betreuer hinsichtlich der Alltagsgestaltung und -begleitung ist für die Gemeinschaft äußerst wünschenswert und zudem kostensenkend. Folgende Begleitangebote werden beispielsweise häufig von Angehörigen und/oder Betreuern durchgeführt:
Freizeitangebote wie Gespräche führen, lesen, vorlesen und gemeinsam Zeitung lesen.Gemeinsames Fernsehen, Singen, allgemeinkreatives Gestalten, basteln oder backen, Spazierengehen, Ausrichten von Feierlichkeiten und Alltagshandlungen wie z.B. Zimmerreinigung, Wäschepflege oder Einkäufe. Mitwirkung bei der Nahrungszubereitung, begleitung und UNterstützung bei der Körperpflegesowie Regelung von Behördenangelegenheiten und Arztbesuchen.
Ideal wäre, wenn sich Angehörige und Betreuer der Mitglieder der Wohngemeinschaft zu einem kontinuierlichen und verbindlichen Engagement verpflichten. Dieses Engagement ist selbstverständlich davon abhängig, in welchem Maße eine Mitwirkung möglich ist. Man weiß, dass viele Angehörige beruftstätig sind und wenig Zeit haben, andere sind manchmal schlichtweg überfordert. Eine Mithilfe fördert und unterstützt ein positives Wohngemeinschaftsleben in hohem Maße.
Diese und alle anderen Angelegenheiten der Wohngemeinschaft werden in dem Beirat der Wohngemeinschaftsmitglieder, der regelmäßig zusammenkommt, besprochen und geregelt.